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Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen

EINLEITUNG

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurden, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt und das alte Kennzeichen gesperrt werden. Nur so kann verhindert werden, dass von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern begangene Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten Ihnen angelastet werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie ein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Wenn Ihre Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie vor der Neuausstellung der Kennzeichen eine Diebstahlsanzeige erstatten.

ZUSTAENDIG

  • für die Diebstahlsanzeige: die Polizei
  • für die Zuteilung der neuen Kennzeichenschilder: die Zulassungsbehörde
    Zulassungsbehörde ist:
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

ABLAUF

Wenn Ihre Kennzeichenschilder gestohlen wurden, müssen Sie unverzüglich Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten. Folgende Angaben müssen in der Anzeige enthalten sein: Genaue Angabe

  • des amtlichen Kennzeichens,
  • welche Kennzeichenschilder gestohlen wurden (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild) und
  • wann der Diebstahl begangen wurde.

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Wohnortes oder Ihres Betriebssitzes und beantragen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens aufgrund von Verlust oder Diebstahl. Sie haben auch die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen ausstellen zu lassen.

UNTERLAGEN

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (LL)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • bei Ausländern (außer Unionsbürgern): zusätzlich
    • eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • die Einverständniserklärungen und Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile oder des Vormundes
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • bei Verlust: Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: schriftliche Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
    (Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer, notwendig seit 1. Juli 2007)
  • wenn Sie sich vertreten lassen:
    • Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters über den Verlust, die vor einem Notar abgegeben wurde oder schriftliche Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde:
    • das zweite Kennzeichen

Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die Versicherung an Eides statt über den Verlust von Kennzeichen zum Download an.

FRIST

Sie müssen den Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen unverzüglich melden.

KOSTEN

Für die Umkennzeichnung können unterschiedlich hohe Gebühren anfallen (z.B. je nachdem, ob eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde abgegeben wird und/oder ob Sie ein Wunschkennzeichen beantragen), mindestens jedoch 26,80 Euro.

RECHTSGRUNDLAGE

§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)